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Schadenersatz-Rechtschutz

Unter dem allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz versteht man, dass das Versicherungsunternehmen für Kosten aufkommt, die im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz entstehen. Schadensersatzansprüche Dritter und dessen Abwehr sind über die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht abgedeckt – hierfür gibt es die private Haftpflichtversicherung.
Innerhalb des Berufs- und des Privatrechtsschutzes ist der allgemeine Schadenersatz-Rechtschutz ein fester Bestandteil.

Im Rahmen des allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutzes wird das jeweilige Versicherungsunternehmen nicht nur beim reinen Schadenersatz für seine Versicherten tätig, sondern auch bei Schädigungen, die aufgrund einer dauernden Handlung eines Dritten entstehen. Hier sorgt die Versicherung für eine Unterlassung, wie zum Beispiel bei einer dauerhaften Lärmverursachung. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits ein Schaden entstanden ist oder ob dieser nur in naher Zukunft zu befürchten ist.
Ansprüche auf Schadenersatz innerhalb des Schadenersatz-Rechtsschutzes können sowohl materieller, als auch ideeller Natur sein. Unter einem materiellen Schaden versteht man zum Beispiel Arztkosten, Verdienstausfall oder Reparaturkosten; unter den ideellen Schäden werden zum Beispiel Schmerzensgeld und Ehrverletzungen verstanden.

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