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Sachschaden

Die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese. Dadurch wird die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres eigentümlichen Zwecks, wirtschaftlich beeinträchtigt.

Von einem Sachschaden spricht man, wenn Sachen beschädigt, vernichtet oder zerstört werden. Im Gegensatz hierzu stehen die Personenschäden und die Vermögensschäden. Durch einen Sachschaden können erhebliche Kosten entstehen, wie beispielweise Renovierungskosten, Wertverlust, Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten. Grundsätzlich gilt, wer einen Sachschaden verursacht, der muss für die Kosten aufkommen. Daher gibt es eine Reihe von Versicherungen, mit denen man sich gegen dieses Risiko absichern kann.

Hierzu gehört auch die Kraftfahrzeugversicherung. Von einem Sachschaden spricht man hier, wenn ein Fahrzeug zerstört oder beschädigt wurde. In der Regel entsteht dieser Sachschaden durch einen Unfall. Der Verschulder des Unfalls muss für die Kosten aufkommen, ist aber gesetzlich verpflichtet eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu haben. Somit wird der Schaden seitens der Versicherung reguliert. Dabei beläuft sich der Schaden unter Umständen nicht nur auf die Reparatur. Es gibt weitere Gründe, aus denen Kosten entstehen können: Wertminderungsausgleich, Nutzungsausfall, Kosten für einen Mietwagen, etc.

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