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Risikoprüfung

Risikoprüfungen warden von Versicherungen und anderen Institutionen durchgeführt, um die Lebensumstände eines Antragstellers zu überprüfen. Bei bestimmten Vertragsabschlüssen ist eine Risikoprüfung für den Versicherungsgeber unumgänglich. So wird beispielsweise festgestellt, ob ein Antragsteller beruflich einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt ist. Die Risikoprüfung wird meist mit einem einfachen Fragebogen bewerkstelligt, umfangreichere Prüfungen finden nur in seltenen Fällen statt. Auch Banken führen bei der Kreditvergabe gewissermaßen eine Risikoprüfung durch, indem sie sich über die finanziellen Verhältnisse eines Antragstellers informieren. Die Resultate der Risikoprüfung können gegebenenfalls zu einem Risikozuschlag führen, wodurch sich die monatlichen Prämien bei einer Versicherung erhöhen. Ein solcher Risikozuschlag kann unterschiedlich hoch ausfallen, übersteigt jedoch niemals den normalen Versicherungsbeitrag. Versicherungen unterscheiden bei der Risikoprüfung zwei Arten von Risiken. Bei den objektiven Risiken handelt es sich in erster Linie um offensichtliche Risiken. Beispielsweise besteht bei Extremsportlern ein höheres Unfallrisiko als bei einem Mitarbeiter im Büro. Darüber hinaus gibt es noch die subjektiven Risiken. Hierbei ist vor allem interessant, wie ein Antragsteller mit Krankheiten umgeht und in welchem Umfang bereits andere Absicherungen abgeschlossen wurden. Der Versicherungsgeber kann daraus ablesen, wie sehr sich ein Antragsteller mit Risiken auseinandersetzt. All diese Faktoren fließen in eine Risikoprüfung mit ein. Unter dem Strich kann so ein Risikoaufschlag fällig werden. Seltener sind niedrigere Beiträge durch sehr geringe Risiken. Die meisten Versicherer bieten in diese Richtung keinerlei Optionen an. Bei sehr hohem Risiko steht es privaten Versicherern darüber hinaus frei, Anträge abzulehnen. Im Gegensatz zu gesetzlichen Versicherungen sind sie nicht verpflichtet, jeden Antragsteller anzunehmen. Gesundheitlich vorbelastete Personen fallen deshalb bei der Risikoprüfung einer privaten Krankenversicherung oft durch. Wer jedoch bereits eine Versicherung abgeschlossen hat, kann im Nachhinein nicht aufgrund von Krankheit seinen Versicherungsschutz verlieren. Es kann jedoch im Einzelfall eine erneute Risikoprüfung durchgeführt werden. Auch bei einem Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen wird eine neuerliche Prüfung durchgeführt.
Ergibt sich grundsätzlich aus einer Risikoprüfungd ein höherer Beitrag, verfügt der Versicherte jedoch über ein Sonderkündigungsrecht bzw. wird der Vertrag erst mit erneuter Unterschrift geschlossen.

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