Bei der Risikolebensversicherung wird eine Versicherungssumme lediglich auf den Todesfall abgeschlossen. Stirbt also die versicherte Person, kommt die Leistung zur Auszahlung, der Bezugsberechtigte kann hier namentlich hinterlegt sein. Diese Versicherung wird oftmals zur Absicherung von Hinterbliebenen und/oder zur Kreditsicherung abgeschlossen. Risikolebensversicherungen können als Versicherungen mit gleichbleibender und mit sinkender Todesfallsumme abgeschlossen werden. Letztere wird auch als Restschuldversicherung bezeichnet und eignet sich bestens zur Kreditabsicherung, sowohl für Annuitätendarlehen als auch für Darlehen mit linear fallender Restschuld.
Deutlich zu unterscheiden ist die Risikolebensversicherung von einer anderen Form der Lebensversicherung, nämlich der Kapitallebensversicherung. Denn die Kapitallebensversicherung erfüllt zwei Zwecke, nämlich zum einen ebenfalls die Risikoabsicherung für den Todesfall und andererseits die Funktion langfristig Kapital anzusammeln, beispielsweise zum Zwecke der späteren Altersvorsorge. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung macht immer dann Sinn, wenn man nicht zusätzlich noch sparen möchte bzw. andere Produkte zum Sparen nutzt. Bei Ehepaaren kann es zudem sinnvoll sein, eine so genannte Lebensversicherung auf verbundene Leben abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung mit zwei Personen als versicherte Personen, die sich praktisch gegenseitig für den Todesfall des anderen absichern. Der zuerst Verstorbene erhält dann die Versicherungssumme, die anschließend beim Versterben den zweiten Versicherten natürlich nicht noch einmal ausgezahlt wird.
Durch die Verrechnung der Überschussanteile kann man eine Risikolebensversicherung heute bereits sehr günstig abschließen. Möchte man eine Versicherungssumme von beispielsweise 150.000 Euro vereinbaren, so erhält man diese Absicherung oftmals schon für etwas über 10 Euro im Monat. Ab einer bestimmten Versicherungssumme muss man davon ausgehen, dass neben den zu beantwortenden Gesundheitsfragen mitunter vom Versicherer noch eine ärztliche Untersuchung veranlasst wird, um eventuell bestehende Gesundheitsrisiken festzustellen. Diese würden sich dann eventuell negativ auf den Beitrag bzw. dessen Höhe auswirken.
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