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Riester-Rente

Die Riester Rente (Zulagenrente, Förderrente) ist eine Rentenversicherung privatrechtlicher Natur, die unter bestimmten Voraussetzungen durch direkte staatliche Zulagen und/oder Steuervorteilen gefördert wird.

Bei der Riester Rente handelt es sich also nicht, wie häufig angenommen, um ein bestimmtes Finanzprodukt, sondern um eine staatliche Förderung im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Im Rahmen der Riester Rente können verschiedene Finanzprodukte in Anspruch genommen werden.

Die Riester Rente selbst besteht aus zwei verschiedenen Komponenten. Zum einen kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine jährliche, staaliche Zulage gezahlt werden. Diese besteht aus der Grundzulage für den Versicherungsnehmer und gegebenenfalls für seinen Ehegatten und der Kinderzulage, die für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt wird. Die zweite Komponente kann die Steuerlast verringern. Alle förderfähigen Beiträge zur Riester Rente können in Form eines Sonderausgabenabzugs in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings findet eine nachgelagerte Besteuerung statt. Dies bedeutet, dass die spätere Rente versteuert wird. Hier ergibt sich allerdings der Vorteil, dass oft ein niedrigerer Steuersatz aufgrund der Einkommenssituation vorliegt.

Finanzprodukte in Form der Riester Rente zeichnen sich dadurch aus, dass der Versicherungsnehmer regelmäßig anspart. Am Laufzeit Ende erhält er eine monatliche Leibrente.

Siehe auch Zulagenrente und Förderrente

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