Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Rentenlücke

Der Begriff Rentenlücke ist in den letzten Jahren so häufig verwendet worden, daß man ihn zwischenzeitlich wohl zu den Fachbegriffen in der Versicherungsbranche zählen kann. Der Begriff kam auf, als erstmals merklich die Altersbezüge deutlich unter das Niveau des gewohnten Arbeitseinkommens gefallen waren. Die Differenz zwischen gewohntem Arbeitseinkommen und Rentenzahlung wurde als Rentenlücke definiert. Aufgrund unterschiedlicher Lebensläufe, Lebensarbeitszeiten und erwirtschafteten Entgeltpunkten ist die Rentenlücke für jeden Rentenempfänger unterschiedlich hoch. Um die Rentenlücke zu schließen, bleibt dem Bürger lediglich die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Selbst die Nutzung der Riester Rente allein wird die Rentenlücke nicht schließen. Diese wurde ja ins Leben gerufen, die durch die Renenreform neu entstandene Lücke in der Rente zu schließen. Die Rentenlücke, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden hat, schließt die Riester Rente nicht.

Nehmen Sie hier einen Versicherungsvergleich vor und sparen Sie bares Geld!!

Abgelegt in der Kategorie: Gesetzliche Rentenversicherung,