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Rente

Rente bezeichnet der Volksmund die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch auch im privaten Bereich können Rentenleistungen vereinbart werden, z.B. als Rente in der Unfallversicherung. Eine Rente bezeichnet eine wiederkehrende finanzielle Leistung. Unterschieden wird hierbei zwischen Leibrente und Zeitrente.

Der Begriff Rente wird demnach unterschiedlich definiert, je nach Bezug. Im Alltag versteht man unter der Rente in der Regel die regelmäßige, monatliche Zahlung nach dem Erwerbsleben. Es gibt in diesem Zusammenhang zwei verschiedene Arten von Rente.

Zum einen gibt es die Rente, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird. Bei der Rentenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, in der sich der Großteil der Bevölkerung versichern muss. Es gibt hier nur wenige Ausnahmen. In Zeiten der Erwerbstätigkeit müssen die Versicherten einkommensabhängige Beiträge zur Rentenversicherung erbringen. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres kann der Versicherte eine Rente erhalten, wenn er diese beantragt. Die Höhe der Rentenzahlung hängt von den verschiedensten Faktoren ab und ist sehr unterschiedlich.

Zum anderen gibt es aber auch die Rente im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Hier spart der Versicherungsnehmer zu Zeiten der Erwerbstätigkeit regelmäßig an und erhält im Rentenalter eine entsprechende Leibrente. Die private Altersvorsorge wird heute zum Teil staatlich gefördert, zum Beispiel durch die Riester Rente.

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