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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet Kostenschutz bei dinglichen Rechten (an beweglichen Sachen) und bei allen Schuldverhältnissen privaten Rechts, es sei denn, sie sind durch die Leistungsarten Schadenersatzrechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz oder durch den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgedeckt.

Durch eine Rechtschutzversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen infolge von Rechtstreitigkeiten absichern. Die privatrechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers werden seitens der Rechtschutzversicherung übernommen. Insbesondere kommt es gerade im Zusammenhang mit Verträgen immer wieder zu Streitigkeiten. Daher umfasst die Rechtsschutz Versicherung auch den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.

Zu dem Vertrags- und Sachenrecht gehören zum Beispiel: Ansprüche auf Herabsetzung oder Minderung des Kaufpreises aufgrund mangelhafter Ware, Ersatz aufgrund von Nichterfüllung, Ansprüche wegen Gewährleistung, etc.
Streitigkeiten die aufgrund von Mitgliedschaften in Organisationen oder Vereinen aufkommen, werden jedoch innerhalb des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht nicht übernommen, da es sich hierbei um kein privatrechtliches Schuldverhältnis handelt. Mietverträge und Arbeitsverträge fallen ebenso wenig unter den allgemeinen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Hierfür gibt es spezielle Rechtsschutzversicherung, wie Berufs-, Miet- und Arbeitsrechtsschutz. Wer also eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte sich vorher genau überlegen, welche Risiken mit abgedeckt sein sollen. Oft kann man eine gebündelte Rechtsschutz Versicherung abschließen, die verschiedene Rechtsschutzarten beinhaltet.

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