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Rechnungszins

Der Rechnungszins legt in einer Lebensversicherung einen Mindestbeitrag für die Verzinsung des angelegten Guthabens fest. Bei dem Rechnungszins handelt es sich um eine Obergrenze. Versicherungsgeber sichern ihren Versicherten also nicht mehr Zinsen zu, als der Rechnungszins zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses vorgesehen hat. Es dürfen vertraglich aber problemlos kleinere Garantien ausgehandelt werden. Der Rechnungszins wurde in der Vergangenheit oft angepasst, für einen Versicherten ist für die gesamte Laufzeit seiner Versicherung jedoch nur der Betrag ausschlaggebend, der gültig war, als die Versicherung abgeschlossen wurde. Der im Vertrag festgesetzte Rechnungszins verliert also zu keinem Zeitpunkt seine Wirkung. Einem Versicherten entstehen aus dieser Regelung aber keinerlei Nachteile. Erwirtschaftet der Versicherer mit den Beiträgen höhere Renditen, so werden die Versicherten im Rahmen der Überschussbeteiligung berücksichtigt.

Wer bei seiner langfristigen Kapitalanlage eine gewisse Sicherheit bevorzugt, sollte deshalb vom festgelegten Rechnungszins einer Lebensversicherung Gebrauch machen. Eine aktuell sehr gute Marktlage kann sich schlagartig ändern und einen Anleger mit einem sehr niedrigen Zinssatz zurücklassen. Eine mit Rechnungszins hinterlegte Lebensversicherung sichert hingegen eine Mindestverzinsung. Bei guter Marktlage kann dank der Überschussbeteiligung eine mitunter erheblich höhere Verzinsung erwartet werden.
Anders als bei anderen Versicherungen ist bei einer Lebensversicherung ein Wechsel nur selten zu empfehlen. Mit einem Wechsel erhalten Versicherte in den meisten Fällen weniger als bei einem langfristigen Vertrag. Eventuell höhere Renditen können dies im Normalfall nicht ausgleichen.

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