Privatversicherungen wird oftmals als Überbegriff für alle Versicherungsverträge privatrechtlicher Natur verwendet. Darunter fallen dann sowohl die privaten Sachversicherungsverträge als auch die privaten Haftpflichtversicherungsverträge. Privatrechtlicher Natur bedeutet, daß über diese Versicherungsverträge keine Einkünfte erzielt werden.
Ein Beispiel hierfür die KFZ-Haftpflichtversicherung:
Manchmal wird mit Privatversicherungen auch der Teil der Versicherungen bezeichnet, die nicht steuerlich abgesetzt werden können. Grundsätzlich ist der Begriff Privatversicherungen nicht eindeutig definiert, so daß die Bedeutung wohl daran festgemacht werden muß, in welchem Bereich der Begriff Privatversicherungen verwendet wird. So kann Privatversicherungen im Bereich der Krankenversicherung auch den Teil der Krankenversicherungen meinen, der nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung entfällt. Also alle Krankenvollversicherungen und Krankenzusatzversicherungen, die von Versicherungsgesellschaften am Markt angeboten werden. Eine ähnliche Unterscheidung könnte im Bereich der Unfallversicherung und Rentenversicherung vorgenommen werden, da es hier auch oft zwischen der Privaten und der gesetzlichen Versicherung zu unterscheiden gilt. Im Anhang jedes Artikels des Versicherungsarchives wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich Versicherungsvergleiche und Angebote zu Privatversicherungen und Gewerbeversicherungen anfordern zu können. Hier wurde die Formulierung vom Anbieter Versichert24-Online.de übernommen. Folgende Auflistung soll somit Klarheit schaffen, was im Versicherungsarchiv unter Privatversicherungen und Gewerbeversicherungen zu verstehen ist: Privatversicherungen:
Gewerbeversicherungen:
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