Wer Dritten einen Schaden zuführt, der ist grundsätzlich verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 823, bürgerliches Gesetzbuch). Oft können diese Schäden eine sehr hohe finanzielle Belastung für die Betroffenen bedeuten. Gegen dieses Risiko kann man sich mit Hilfe einer Privathaftpflichtversicherung absichern. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Versicherung, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben wird. Versichert sind hierbei nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Familienangehörigen. Im Schadensfall kommt das jeweilige Versicherungsunternehmen bis zur Höhe der festgelegten Versicherungssumme auf.
Ein Versicherungsschutz besteht innerhalb des privaten Bereichs und wenn der Schaden nicht durch Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Bei einem beruflichen (auch nebenberuflich), vereinsmäßigen oder ehrenamtlichen Tun besteht kein Versicherungsschutz. Mit der Privathaftpflichtversicherung werden alltagstypische Risiken abgedeckt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Deckungssummen, die nach Personen- und Sachschäden unterteilt werden. Dies ist die maximale Summe, die ein Versicherungsunternehmen im Schadensfall leistet.
siehe auch Haftpflichtversicherung
–
Versicherungsvergleiche sowie Angebote zur Privathaftpflichtversicherung und weiteren Privatversicherungen finden Sie hier.
Abgelegt in der Kategorie: Haftpflichtversicherung,