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Prämienzahlung

Die Prämienzahlung unterscheidet sich rechtlich zwischen Erst- und Folgebeitrag. Der Erstbeitrag wird auch Einlösungsbeitrag genannt, weil in aller Regel erst mit dieser Zahlung der Versicherungsschutz beginnt. Allerdings kommt der Versicherungsnehmer nicht in Zahlungsverzug, solange er noch nicht den Versicherungsschein vorliegen hat. Der Folgebeitrag wird dann immer zu einem vereinbarten Zeitpunkt fällig, somit ist ein Zahlungsverzug bereits gegeben, wenn der Beitrag nicht zum vereinbarten Zeitpunkt eingelöst wird. Bei Einzugsermächtigung wird die sogenannte Bringschuld des Versicherten zur Holschuld des Versicherers. Versucht ein Versicherer also nicht einmal den Beitrag abzubuchen, gerät der Versicherungsnehmer auch nicht in Zahlungsverzug.

Generell ist die Zahlung der Versicherungsprämie bei jeder Versicherungsart die Grundlage dafür, dass ein Versicherungsschutz besteht, der Versicherer also dazu verpflichtet ist, die vertraglich zuvor vereinbarte Leistung im Falle des versicherten Schadens auch zu erbringen. Die auch als Beitragszahlung bezeichnete Prämienzahlung muss „pünktlich“ erfolgen, dass heißt spätestens zu dem Zeitpunkt, der vertraglich für die Zahlung der Prämie vereinbart wurde.

Die Prämienzahlung erfolgt im Versicherungsbereich je nach Art der Versicherung in der Regel monatlich, quartalsweise oder jährlich. Bei einer monatlichen Zahlweise muss man meistens einen leichten Prämienaufschlag hinnehmen. Damit man die Zahlung der Versicherungsprämie nicht vergisst und daraus eventuell negative Konsequenzen folgen können, bietet heute im Grunde jede Versicherungsgesellschaft an, die fälligen Beiträge per Lastschriftverfahren abzubuchen. Der Versicherte hat dadurch den Vorteil, dass die Verantwortung für die rechtzeitige Zahlung der Prämie beim Versicherer liegt.

Die Versicherung wird übrigens in den seltensten Fällen direkt gekündigt, wenn man mit einer Prämienzahlung im Verzug ist. Meistens erfolgt eine Kündigung erst dann, wenn man mindestens drei Raten im Verzug ist, wenn es sich um monatlich zu zahlende Raten handelt. Allerdings besteht bis zur ordnungsgemäßen „Nachzahlung“ der Raten mitunter dann kein Versicherungsschutz.

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