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PflVG

Abkürzung für: Pflichtversicherungsgesetz Es regelt die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für bestimmte Risikogruppen, wie z.B. Kraftfahrzeughalter, Luftverkehrsunternehmen oder auch Betreiber von Atomanlagen. Innerhalb des PflVG wird auch die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge geregelt. Zum einen besteht für jeden Kraftfahrzeug-Halter die Verpflichtung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Man kann bei der Zulassungsstelle nur ein Fahrzeug anmelden, wenn man den entsprechenden Nachweis erbringt, dass eine solche Versicherung besteht. Im Falle einer Kündigung, wird die Zulassungsstelle seitens des jeweiligen Versicherungsunternehmens informiert, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Zum anderen stellt das PflVG sicher, dass die rechtlichen Grundsätze eingehalten werden und die Geschädigten im Schadensfall eine entsprechende Entschädigung im Rahmen der Leistungspflicht erhalten. Für die KfZ-Haftpflichtversicherung gelten in Deutschland bestimmte Mindestversicherungssummen, die im PflVG festgelegt sind. Die Versicherungsgesellschaften müssen im Schadensfall für den Schaden bis zu Höhe der Mindestversicherungssumme aufkommen.

Der Schädiger hat einen gesetzlichen Direktanspruch gegenüber der KfZ-Haftpflichtversicherung. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung stellt dies eine Besonderheit dar.

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