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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sichert Versicherungsnehmer gegen Kosten ab, die bei einer pflegebedürftigen Krankheit oder Behinderung entstehen. In den gesetzlichen Krankenversicherungen ist jeder Versicherungsnehmer verpflichtet, auch eine Pflegeversicherung abzuschließen. Pflegefälle verursachen oft hohe Kosten, weshalb diese Versicherung in vielen Fällen Existenzen sichert. Zum Pflegefall können Menschen schlagartig durch einen Unfall werden. Pflegebedürftigkeit kann aber auch durch eine Krankheit oder allein durch fortschreitendes Alter entstehen. Unabhängig von der Ursache greift in einem solchen Fall die Pflegeversicherung, um den Versicherten mit der bestmöglichen Versorgung und Pflege zu unterstützen. Kinderlose Personen zahlen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Zusatzbeitrag, da hier in der Regel im Ernstfall kein Familienangehöriger die Pflege übernehmen kann. Das bedeutet aber nicht, dass die Kinder eines Versicherungsnehmers im Pflegefall zur Pflege verpflichtet sind. Auch dort kann gegebenenfalls eine dritte Person herangezogen werden. Der zusätzliche Beitrag wird lediglich aufgrund von Erfahrungswerten erhoben. Privat versicherte Personen sind ebenfalls zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet. Entsprechende Versicherungen werden von nahezu allen Versicherungsgebern angeboten, die auch private Krankenversicherungen anbieten. In der Regel ist eine Pflegeversicherung in der Krankenversicherung auch bereits inbegriffen. Bei Unsicherheit sollte hier aber auf jeden Fall nachgehakt werden. Die monatlichen Kosten einer Pflegeversicherung fallen weitaus geringer aus als die einer Krankenversicherung. Bei einem Arbeitnehmer beträgt der Beitrag zurzeit lediglich etwa 2 Prozent, die Hälfte davon wird vom Arbeitgeber gezahlt. Bei privaten Versicherungen wird zur Berechnung der monatlichen Prämie das Einkommen zwar nicht berücksichtigt, die Beiträge fallen trotzdem ähnlich gering aus. Darüber hinaus können in einer privaten Versicherung verschiedene Leistungen vereinbart werden, die den Leistungskatalog einer gesetzlichen Pflegeversicherung teils deutlich übersteigen. Gesetzlich Versicherte erhalten einen vergleichbaren Schutz nur über zusätzliche Versicherungen.

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