Alle Krankenversicherten, sowohl gesetzlich als auch privat, sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen.Grundsätzlich gilt, die Pflegepflichtversicherung folgt der Krankenversicherung, d.h. sie ist dort abzuschließen,wo die Krankenversicherung besteht. Die Pflegepflichtversicherung unterteilt in drei Pflegestufen und übernimmt je nach Pflegestufe die Kosten bis zu einer bestimmten höhe. Die höhe der Leistungen wird zu den Pflegestufen auch noch dadurch bestimmt, ob es sich um häusliche oder stationäre Pflege handelt.
Die Pflegepflichtversicherung zählt heute zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, was vor allen Dingen zwei Gründe hat. Zum einen werden die Menschen immer älter und dadurch auch in höherem Maße pflegebedürftig als noch vor zehn oder 20 Jahren. Zum anderen sind die Kosten für die Pflege, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, enorm angestiegen. Da zum Beispiel ein Platz in einem Pflegeheim monatlich zwischen 3.000 und 3.500 Euro kostet, könnte eine Vielzahl der Bürger diese Kosten ohne das Bestehen einer Pflegepflichtversicherung nicht tragen.
Aber auch mit einer Pflegepflichtversicherung ist es so, dass die Finanzierung nicht selten problematisch ist. Denn in der Pflegestufe III erhält man maximal rund 1.800 Euro monatlich, aber der angesprochene Pflegeplatz ist fast doppelt so teuer. Von daher ist es inzwischen auch ratsam, zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung auch noch eine private Pflegeversicherung als Ergänzung abzuschließen. Der Beitragssatz im Bereich der Pflegepflichtversicherung liegt bei insgesamt 1,95 Prozent (Stand 2010), wobei dieser Beitrag je zu einer Hälfte von dem Arbeitnehmern, und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden muss. Experten gehen allerdings davon aus, dass der Beitrag in den nächsten Jahren, aufgrund der zuvor bereits erwähnten Probleme, ansteigen könnte.
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