Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat. Eine Verletzung dieser Pflichten kann rechtliche Nachteile für den Versicherungsnehmer nach sich ziehen, bis hin zum Verlust des Versicherungsschutz. Bereits bevor ein Vertrag zustande kommt gibt es Obliegenheiten zu beachten, wie z.B die vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie verpflichtet den Antragsteller alle ihm gestellten Fragen zur Beurteilung des Risikos wahrheitsgemäss zu beantworten. Während der Vertragsdauer müssen z.B. gefahrenerhöhende Umstände gemeldet werden und ein Beispiel für eine Obliegenheit im Schadensfall ist die Schadenminderungspflicht. Wann und in welchem Umfang Obligenheiten zu erfüllen sind, ergibt sich aus dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) bzw. den AVB (Allgemeine Versicherungbedingungen). Voraussetzung für die Einschränkung oder gar Streichung der Leistungen seitens des Versicherers muss dies zum einen ausdrücklich als Folge in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten sein. Zum anderen muss die Obliegenheitsverletzung im ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadeneintritt bzw. der Schadenhöhe stehen. Die Beweispflicht liegt in einem solchen Fall jedoch beim Versicherungsnehmer.
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