Unter Nutzfeuerschäden versteht man solche Brandschäden, die durch Nutzwärme oder Nutzfeuer entstehen. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind Nutzwärem- und Nutzfeuerschäden in der Regel nicht mit versichert, es sei denn diese sind durch eine Klausel mit eingeschlossen worden.
Zum besseren Verständnis, ein Beispiel: Die Rußablagerungen im Schornstein entzünden sich aufgrund des Nutzfeuers und lösen einen Dachstuhlbrand aus. In diesem Fall ist der Schornstein, der dem Nutzfeuer bestimmungsgemäß ausgesetzt war nicht versichert. Für die Nutzfeuerschäden am Schornstein kommt die Versicherung in der Regel also nicht auf, es sei denn es wurde eine spezielle Klausel mit in den Vertrag aufgenommen. Anders sieht es jedoch beim Schaden am Dachstuhl aus: hier leistet die Versicherung entsprechenden Schadensersatz.
Nutzfeuerschäden stellen innerhalb der Wohngebäudeversicherung in der Regel nur Bagatellschäden dar.
Ob Nutzfeuerschäden mit versichert sind, kann man in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen. Im Zweifelsfall wendet man sich einfach an die jeweilige Versicherungsgesellschaft.
Nutzfeuerschäden sind also Schäden, die dadurch entstehen, daß man Dinge einem Feuer oder dessen Wärme aussetzt, um das Feuer oder die Wärme zu nutzen. Hängt man z.B. Wäsche zum trocknen an einen Kamin oder über einen Ofen und die Wäsche erleidet dadurch einen Schaden, so spricht man von einem Nutzfeuerschaden.
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Versicherungsvergleich und Angebote verschiedener Anbieter.
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