Die Neuwertversicherung ist im Bereich der Wohngebäudeversicherung kaum noch aufzufinden. Hierbei wird ein Objekt zum aktuellen Zeitpunkt zu seinem Neuwert bewertet. Die so ermittelte Summe stellt die Versicherungssumme dar. Bei Inflation und sich ändernden Baupreisen müsste der Vertrag immer entsprechend aktualisiert werden, damit nicht eine Unterversicherung entsteht. Deshalb wurde die Neuwertversicherung fast vollständig durch die Gleitende Neuwertversicherung ersetzt.
Die Neuwertversicherung stellt generell das Gegenteil zu einer Versicherung dar, deren Leistung auf der Basis des Zeitwertes berechnet wird. Das ist zum Beispiel bei der Kaskoversicherung der Fall, bei welcher Schäden nur in der Höhe ersetzt werden, die auf der Grundlage des aktuellen Zeitwertes des Fahrzeuges basieren.
Es gibt aber auch noch einige wenige „echte“ Neuwertversicherungen, die nicht wie bei der zuvor erwähnten Wohngebäudeversicherung auf der Basis des gleitenden Neuwertes die Leistung erbringen, sondern die den Neuwert des versicherten Objektes als Basis für die Höhe der zu zahlenden Entschädigung heranziehen. Zu diesen wenigen Versicherungen gehört vor allem die Hausratversicherung. Entsteht hier durch eine Ursache, die im Rahmen der Hausratversicherung als Schadensursache akzeptiert wird, ein Schaden am Hausrat, dann wird nicht etwas der aktuelle Wert des jeweiligen Gegenstandes ersetzt, sondern der Neuwert, also faktisch dann der Kaufpreis, zu welchem man den Gegenstand erworben hat. Wird also zum Beispiel ein PC durch einen Kurzschluss aufgrund einer Überspannung als Folge eines Blitzeinschlages zerstört, so erhält der Versicherte nicht nur den aktuellen Wert dieses Gerätes, sondern im Rahmen dieser Neuwertversicherung eben den Kaufpreis des Computers.
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Angebote zur Wohngebäudeversicherung und weiteren Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.
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