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Neuwert

Innerhalb des Versicherungswesens wird der Begriff Neuwert in erster Linie bei Sachversicherungen verwendet. Man versteht hierunter die Kosten, die für eine Wiederbeschaffung einer Sache notwendig sind. Bei der Wiederbeschaffung geht man von der Sache in gleichartiger Güte und Art in einem neuwertigen Zustand aus. Bei selbsthergestellten Sachen seitens des Versicherungsnehmers, werden von der Versicherungsgesellschaft die Kosten für die erneute Herstellung übernommen. Zu den typischen Neuwert Versicherungen gehören die Wohngebäude- und die Hausratversicherung.
Der Neuwert einer Sache, auch Wiederbeschaffungswert, ist also der Neupreis einer Sache in gleicher Art und Güte am Tag des Schadensfalls. Den Neuwert zu bestimmen ist z.B. in der Hausratversicherung notwendig, da die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist.

Im Gegensatz zum Neuwert steht der Zeitwert. Die Entschädigung bei Zeitwert ist seitens der Versicherungsgesellschaft bedeutend geringer. Denn hierbei spielen Alter, Gebrauch und Abnutzung eine entscheidende Rolle. In der KfZ-Versicherung findet man die Entschädigung nach Zeitwert beispielweise. Erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden oder wird entwendet, so erstattet die Versicherungsgesellschaft nicht den Neuwert, sondern lediglich den Zeitwert des Fahrzeuges. Wer also an seinem acht Jahre alten Auto einen Totalschaden erleidet, der bekommt nur den Wert ersetzt, der notwendig ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen (ebenfalls ein acht Jahre altes Auto).

Siehe hierzu auch: Zeitwert

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