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Neuanschaffungswert

Unter dem Neuanschaffungswert versteht man die Summe, die nötig ist, um eine Sache in gleicher Güte wiederzubeschaffen. Zum Beispiel: Wenn die Digitalkamera, die vor fünf Jahren angeschafft wurde defekt ist und eine neue angeschafft wird, so ist der Kaufpreis der neuen Kamera der Neuanschaffungswert.

Im Bereich des Versicherungswesens ersetzt die Versicherung oft nicht den Neuanschaffungswert, sondern den aktuellen Zeitwert. Im Schadensfall spielt also der ursprüngliche Kaufpreis eine Rolle, von dem zum Beispiel eine Summ X für die Abnutzung abgezogen wird. Bei einem Totalschaden oder Verlust wird also nicht der Neuanschaffungswert ersetzt, sondern der aktuelle Zeitwert.

Dies kennt man zum Beispiel aus der KfZ-Versicherung. In der Gebäudeversicherung hingegen, wird bei einem Totalschaden in der Regel der Neuanschaffungswert ersetzt. Ob und in welchem Umfang die Versicherung für einen Totalschaden aufkommt, kann man aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Im Zweifelsfall sollte man bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft nachfragen.

Der Neuanschaffungswert einer Sache bezeichnet also den Wert zu dem sie neu erworben werden kann. Siehe auch: Neuwert

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