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Mindestdeckungssummen

Unter der Mindestdeckungssumme versteht man eine bestimmte Summe, bis zu der das jeweilige Versicherungsunternehmen die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. Es gibt Versicherungen, die obligatorisch und gesetzlich vorgeschrieben sind, bei diesen ist auch die Mindestdeckungssumme per Gesetz vorgeschrieben. Hierzu gehören zum Beispiel die KfZ-Haftpflichtversicherung und die Haftpflicht für Steuerberater, Anwälte und freie Finanzdienstleister. Die vorgeschriebene Mindestdeckungssumme darf nicht unterschritten werden.

Jeder, der ein Fahrzeug bei der Zulassungstelle anmelden möchte, benötigt den Nachweis, dass für das Fahrzeug eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Es soll sichergestellt werden, dass die finanziellen Folgen nach einem Unfall auch übernommen werden können und der Fahrzeughalter nicht in eine finanzielle Notlage gerät. In der KFZ-Haftpflichtversicherung sind folgende Mindestdeckungssummen gesetzlich vorgeschrieben: 2,5 Mio € für Personenschäden 7,5 Mio € bei drei oder mehr verletzten Personen oder bei Todesfolge 500 000 € für Sachschäden 50 000 € für Vermögensschäden

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