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Minderungspflicht

Die Minderungspflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Bei einem Schaden ist der Versicherte dazu verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren, alles zu unternehmen, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht nach, so gefährdet er seinen Versicherungsschutz.

Wer einen Schaden hat und gut versichert ist, der bekommt diesen ersetzt. Als Versicherungsnehmer hat man jedoch Pflichten gegenüber seinem Versicherungsunternehmen, hierzu gehört auch die Minderungspflicht. Nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch andere mitversicherte Personen, sind in der Verpflichtung den Schaden möglichst minimal zu halten.

Diese gesetzliche Vorschrift bedeutet, dass jeder Geschädigte sich in einem Schadensfall so zu verhalten hat, als wenn er in seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt. Muss das Versicherungsunternehmen für einen höheren Schaden aufkommen, weil der Geschädigte seine Minderungspflicht verletzt, so können die Forderungen des Geschädigten gekürzt werden. Es wurden unnütze Kosten verursacht oder die Schadensersatzkosten sind unverhältnismäßig hoch.

Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer nach Möglichkeit den Schaden abwenden oder minimieren. Den Weisungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft muss er Folge leisten. Die Minderungspflicht gehört zu den Vorschriften der Obliegenheit. Obliegenheiten sind Pflichten, die das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer auferlegt. Bei einer schuldhaften Verletzung der Obliegenheit kann eine Leistungsfreiheit bestehen.

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