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Meldepflicht

Die Meldepflicht sieht vor, dass bestimmte Ereignisse bei dafür zuständigen Behörden angezeigt werden müssen. Im Versicherungswesen ist die Meldepflicht vor allem im Rahmen einer Haftpflichtversicherung interessant. Das Gesetz sieht in Deutschland verschiedene Meldepflichten vor. Unter anderem sind Bürger beispielsweise verpflichtet, sich bei einem Umzug im Einwohnermeldeamt zu melden. Einige Krankheiten fallen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ebenfalls unter die Meldepflicht. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu angehalten, alle Beschäftigten in den Sozialversicherungen anzumelden. Dies sind nur einige Beispiele, es existieren noch Regelungen für unterschiedliche andere Sachverhalte. Durch ein Gericht kann auch eine besondere Meldepflicht festgelegt werden, die nicht im Gesetzeskatalog vermerkt ist. Die Nichtbeachtung von gesetzlichen Meldepflichten gilt in den meisten Fällen als Ordnungswidrigkeit, in seltenen Fällen sogar als Straftat. Auch bei Haftpflichtversicherungen besteht eine Meldepflicht. Wird ein Unfall oder ein sonstiger Schaden der Versicherung nicht innerhalb einer Woche vom Versicherungsnehmer angezeigt, so entfallen im Normalfall sämtliche Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Wer eine Haftpflichtversicherung, gleich welcher Art, abgeschlossen hat, sollte sich also unbedingt an diese Fristen halten. Anderenfalls können trotz abgeschlossener Versicherung hohe Kosten entstehen. Die Meldepflicht ist bei Versicherungen zwar nicht gesetzlich festgelegt, es weicht aber kaum ein Versicherungsgeber von einer einwöchigen Frist ab. Theoretisch wäre eine abweichende Regelung möglich, in der Praxis kommt dies aber so gut wie nicht vor. Die Versicherungen wollen sich durch die Meldepflichten zusätzlich durch eventuellen Versicherungsbetrug absichern. Durch die kurze Frist zur Anzeige eines Schadens kann ein Versicherungsgeber relativ schnell reagieren und den Sachverhalt untersuchen. Versicherte müssen sich aber keine Gedanken aufgrund der Meldepflicht machen. Ein Schaden kann auch telefonisch mitgeteilt werden, sodass keine Verzögerungen durch eine Postzustellung entstehen.

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