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MB/KT

Bei der Bezeichnung MB/KT handelt es sich um eine Abkürzung für "Musterbedingungen Krankenhaustagegeld". Der Verband der privaten Krankenversicherungen stellt den Krankenkassen diese Musterbedingungen zur Verfügung. Die Musterbedingungen gelten jedoch als eine unverbindliche Empfehlung. Der Verband stellt den Krankenkassen zu dem auch die MB/KK bereit, die Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung.

Den Krankenkassen ist es freigestellt, ob und in welchem Umfang sie die MB/KT des PKV Verbandes in Anspruch nehmen. Es gibt zwar Tarife in denen auch einheitliche Versicherungsbedingungen gelten, jedoch muss es sich dabei um solche handeln, die von der ganzen Branche auch einheitlich angeboten werden. Rechtlich bindend sind für die Krankenkassen nur die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen. Daneben können besondere Vereinbarungen vertraglich getroffen werden, die dann auch bindend sind.
Sollten in diesem Zusammenhang Fragen aufkommen, so ist es ratsam sich direkt an die Krankenkasse zu wenden und diese zu klären.

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