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MB/KK

Bei der Bezeichnung MB/KK handelt es sich um eine Abkürzung, die für "Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung" steht. In diesen sind die Bedingungen der privaten Krankenhaustagegeld– und Krankheitskostenversicherung festgelegt. Der PKV Verband (Privater Krankenkassen Verband) stellt die MB/KK für die Krankenkassen zur Verfügung, es handelt sich hierbei jedoch um eine unverbindliche Empfehlung, die rechtlich gesehen nicht bindend ist.

 Ob und in welchem Umfang die privaten Krankenkassen von den MB/KK Gebrauch machen, liegt allein in deren Händen. Es ist ihnen freigestellt, ob sie diese Musterbedingungen nutzen möchten oder nicht. Einheitliche Versicherungsbedingungen gibt es nur in den Tarifen, die auch von der gesamten Branche einheitlich angeboten werden. Daher sind die MB/KK rechtlich nicht bindend. Rechtlich gesehen gelten allein die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Krankenversicherung und eventuell getroffene Vereinbarungen als bindend. Bei ungeklärten Fragen sollte man sich daher direkt an die zuständige Krankenkasse wenden.

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