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Mallorca-Police

Gesetzliche Deckungssummen für die KFZ-Haftpflichtversicherung sind in vielen Ländern Europas nicht auf einem so hohen Niveau wie in Deutschland. Mietfahrzeuge sind im Ausland in aller Regel jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen versichert. Diese können gerade bei Unfällen mit Personenschäden zu gering sein, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Die sogenannte Mallorca-Police erhöht diese unzureichenden Deckungssummen auf deutsche Mindestdeckungssummen.Der Name entstand durch die Begehrtheit Mallorcas als deutsches Urlaubsziel.

Insofern muss ist der Abschluss einer solchen Mallorca-Police nur dann sinnvoll, wenn man sich mit einem gemieteten Fahrzeug im Ausland bewegt, und zwar in einem Land, in welchem die Deckungssummen deutlich geringer als hierzulande sind. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht nur im „weiter entfernt“ gelegenen Ausland solche niedrigen Deckungssummen gelten, sondern das ist zum Beispiel unter anderem bereits in Spanien der Fall. Dort gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme von unter 500.000 Euro. Wenn sich dann ein Unfall mit Personenschaden und mitunter Folgeschäden ereignet, oder auch ein schwerer Sachschaden, reicht diese Summe natürlich keinesfalls aus, um alle entstehenden Kosten zu decken.

Die Mallorca-Police ist also im Grunde eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen. Die Höhe der Deckungssumme beträgt bei der Mallorca-Police in der Regel pauschal zehn Millionen Euro, sowohl für Personenschäden als auch für Sachschäden. Der Antragsteller hat in den meisten Fällen die Wahl, ob die Versicherung für einen Monat oder für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden soll. Letzteres ist dann sinnvoll, wenn man mehrmals im Jahr im Ausland in Urlaub oder auch auf Geschäftsreise ohne eigene PKW ist.

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