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Makler

Ein Makler, auch Mehrfachagent genannt, ist Vertriebspartner mehrer Gesellschaften. Er ist in seiner Vermittlung unabhängig. Dafür haftet ein Makler selbst für begangene Beratungsfehler. Dieses Risiko kann der Makler in einer speziellen VermögensschadenHaftpflichtversicherung absichern. Das Gegenteil hiervon ist der Ausschliesslichkeitsvermittler.

Im Bereich des Versicherungswesens zeichnet sich der Makler dadurch aus, das er keine feste Bindung an ein Versicherungsunternehmen hat. Die ausschließliche Loyalität des Maklers schuldet er seinem Kunden, von dessen Seite er einen Vermittlungs- und/oder Beratungsauftrag erhält. Ein spezieller Maklervertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Makler und seinem Kunde. Daneben gibt es noch eine Maklervollmacht, die den Makler legitimiert als Sachverwalter gegenüber den Versicherungsgesellschaften aufzutreten. Mit dieser kann der Makler im Auftrag seines Kunden Versicherungen für ihn kündigen, abschließen oder die Schadensregulierung anmelden.

Im Jahr 2006 trat die Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft. Seit dem sind Versicherungsmakler verpflichtet die Wünsche ihrer Kunden zu dokumentieren und Versicherungsvorschläge zu begründen. Die schriftliche Dokumentation ist dem Kunden vor einem Vertragsabschluss vorzulegen und muss von ihm unterzeichnet werden. Einzige Ausnahme: der Kunde selbst verzichtet hierauf oder es handelt sich um eine Versicherung, die einen vorläufigen Deckungsschutz gewährt. Die Dokumentation ist dem Kunden in Kopieform vor Unterzeichnung zu übergeben. Ein Verzicht seitens des Kunden kann sich im Streitfall nachteilig für den Makler auswirken.

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