Die Landesversicherungsanstalt, kurz LVA, war zuständig für die Rentenversicherung der Arbeiter und Handwerker.
Bei der Rentenversicherung für Arbeiter und Handwerker gab es keine zentrale Behörde wie bei den Angestellten, die die Auszahlung und Berechung einer späteren Rente vornahm. Bis Ende September 2005 existierten 22 regionale Landesversicherungsanstalten in Deutschland. Am 01.10.2005 wurde aus den Landesversicherungsanstalten die Deutsche Rentenversicherung.
Leistungen der Landesversicherungsanstalten waren neben der Auszahlung einer Rente, die Auskunftserteilung an Versicherte über die Höhe der zu erwartenden Altersrente. Da gerade Arbeiter und Handwerker durch ihre körperlich schweren Tätigkeiten oft früher in Rente gehen, ist die Erhaltung der Arbeitskraft ein weiteres Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher nahmen die Bearbeitung von Anträgen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation eine große Zahl der dort Beschäftigen in Anspruch.
Vor allem über die Höhe einer möglichen Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente herrschte bei den Versicherten oft Unklarheit. Daher wurde es notwendig, hierfür spezielle Beratungstage und ähnliches einzuführen. Wurde das Regeleintrittsalter für die Altersrente erreicht, konnten die Versicherten einen Antrag auf Auszahlung einer Rente stellen. Nach einer entsprechenden Bearbeitungszeit wurde durch die LVA dann bis zum Lebensende eine Altersrente gezahlt.
Durch die Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, müssen sich die Beitragszahler seit einigen Jahren an den Nachfolger der LVA, die Deutsche Rentenversicherung wenden. Diese ist seit Anfang Oktober 2005 für die Belange der bisher bei der LVA Versicherten Arbeiter und Handwerker zuständig.
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