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Luftfahrt- Unfallversicherung

Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist eine spezielle Form der Unfallversicherung. Ist in der normalen Unfallversicherung in der Regel das Flugrisiko ausgeschlossen, so bietet der Deutsche Luftpool hier Versicherungsschutz für dieses Risiko.Über Flugzeugpersonal bis hin zu Hobby-, Gleitschirm- oder Drachenflieger kann hier jeder "Flieger" versichert werden. Ausserdem wird im Deutschen Luftpool auch die obligatorische Passagier Unfallversicherung eingedeckt, welche von Fluggesellschaften für deren Passagiere abgeschlossen werden muss.

Insofern handelt es sich bei der Luftfahrt-Unfallversicherung also um eine spezielle Unfallversicherung, die nur einen bestimmten Bereich abdeckt. Vergleichbar ist diese Versicherung für die Sparte Luftfahrt zum Beispiel mit der ebenso speziellen Insassenunfallversicherung beim Kraftfahrzeug. Ansonsten sind aber in den genannten Situationen alle üblichen Leistungen in den Vertrag zur Luftfahrt-Unfallversicherung zu integrieren, die man auch bei anderen Arten der Unfallversicherung vereinbaren kann. Dazu zählen als Standard die Vereinbarung der Zahlung einer Invaliditätssumme bei schwereren Gesundheitsschäden nach einem Unfall, die Vereinbarung der Zahlung einer Unfallrente, falls man aufgrund des Unfalls berufsunfähig sein sollte, und auch die Zahlung einer Todesfallsumme kann natürlich vereinbart werden.

Das Vereinbaren einer Todesfallsumme in etwas größerem Umfang ist bei der Luftfahrt-Unfallversicherung sogar besonders anzuraten, weil natürlich dann, wenn sich ein Unfall mit einem Lufttransportmittel ereignet, dieser Unfall nicht selten leider tödlich für die Insassen endet. Wie bereits kurz erwähnt, ist das Risiko im Zusammenhang mit dem Führen eines Flugzeuges im privaten Hobbybereich nur selten in der „normalen“ privaten Unfallversicherung abgedeckt. Daher sollte man sich auf jeden Fall vor der Nutzung eines solchen Fluggefährtes informieren, inwieweit hier Schutz vorhanden ist oder eben nicht.

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