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Lohnersatzleistung

Lohnersatzleistungen werden versicherungspflichtigen Arbeitnehmern gezahlt, wenn die Zahlung des normalen Gehalts ganz oder teilweise ausbleibt. Arbeitnehmer können in unterschiedlichen Fällen einen Anspruch auf Lohnersatzleistungen geltend machen. Einzige Voraussetzung ist, dass Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen einbezahlt werden. Zu den Lohnersatzleistungen zählen unter anderem das Elterngeld, das Mutterschaftsgeld und das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen. Für den Erhalt dieser Leistungen sind jeweils eigene Bestimmungen zu berücksichtigen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei aber um gesetzliche Bestimmungen, die in allen Bundesländern gleichermaßen Anwendung finden. Ebenfalls unter Lohnersatzleistung fallen verschiedene Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter anderem ein Übergangsgeld bei Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt bei Arbeitsunfällen Lohnersatzleistungen. Umfassende Regelungen zu Lohnersatzleistungen finden sich bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Die wichtigste Leistung ist dabei das Arbeitslosengeld, das unter bestimmten Voraussetzungen bei Verlust der aktuellen Arbeitsstelle gezahlt wird. Auch bei einer Teilarbeitslosigkeit, wenn ein Arbeitnehmer also mehrere Beschäftigungen ausübt und eine davon verliert, ist die Auszahlung eines Teilarbeitslosengeldes möglich. Zu weiteren Leistungen der Arbeitslosenversicherung zählt unter anderem das Insolvenzgeld. Hier erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber durch Insolvenz nicht mehr zahlungsfähig ist, durch die Versicherung eine Lohnersatzleistung. Lohnersatzleistungen sind eine wichtige Institution, um die Existenz von Menschen zu sichern, die aus unterschiedlichsten Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, zu arbeiten. Allen Maßnahmen gemein ist, dass sie jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden. Darüber hinaus kann vorausgesetzt werden, dass in eine bestimmte Sozialversicherung über einen Mindestzeitraum Beiträge eingezahlt wurden, um einen Anspruch auf spezielle Leistungen geltend zu machen.

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