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Leistungsfreiheit

Nach dem VVG kann die Verletzung von Obliegenheiten die Leistungsfreiheit des Versicherers nach sich ziehen. Ist die Obliegenheitsverletzung vorsätzlich erfolgt und hat diese Einfluss auf die höhe bzw. Feststellung des Schadens, so kann das Versicherungsunternehmen eine Entschädigung verweigern.

Wenn bei einer Versicherung ein Schadenfall eintritt, das Versicherungsunternehmen jedoch nicht in der Verpflichtung steht den Schaden zu übernehmen, so spricht man von einer Leistungsfreiheit. Obwohl ein Schadensfall eingetreten ist, muss das Versicherungsunternehmen also keine Zahlung an den Versicherungsnehmer leisten. Eine Leistungsfreiheit liegt dann vor, wenn das Eintreten eines bestimmten Ereignisses vorliegt.

Eine Leistungsfreiheit kann sich auf ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers begründen, wenn er zum Beispiel seiner Anzeigenpflicht gegenüber dem Versicherungsunternehmen nicht nachgekommen ist. Auch wenn ein Versicherungsfall schuldhaft durch den Versicherungsnehmer herbei geführt wurde, kann dies zu einer Leistungsfreiheit führen.

Innerhalb der privaten Krankenversicherung spricht man auch von der Leistungsfreiheit, wenn die Krankenkasse innerhalb eines festgelegten Zeitraumes keinerlei Leistungen übernehmen musste. Entweder weil der Patient selbst die Kosten für medizinische Behandlungen übernommen hat oder wenn er auf diese nicht zurückgreifen musste. Viele Krankenkassen bieten bei einer Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung an. Es handelt sich hierbei also um ein Anreizsystem.

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