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Leistungsdauer

Die Leistungsdauer bezeichnet im Versicherungswesen den Zeitraum, in dem ein Versicherungsgeber vertraglich zur Erbringung von Leistungen verpflichtet ist. Die Leistungsdauer kann, sofern keine gesetzliche Regelung besteht, frei verhandelt werden. Dabei muss sie nicht zwingend der Versicherungsdauer entsprechen. Es gibt einige Beispiele, in denen die Leistungsdauer die Versicherungsdauer übersteigt. Dies ist beispielsweise bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall. Die Versicherungsdauer könnte hier etwa 25 Jahre betragen, während die Leistungsdauer auf 30 Jahre festgelegt wird. Tritt der Versicherungsfall ein, so erhält der Versicherungsnehmer fünf Jahre über die Versicherungszeit hinaus Leistungen durch die abgeschlossene Versicherung. Eine verlängerte Leistungsdauer deckt jedoch keine Fälle ab, die sich nach der Versicherungsdauer ereignen. Wird ein Arbeitnehmer also zum Beispiel durch einen Unfall arbeitsunfähig, so erhält er von einer Berufsunfähigkeitsversicherung keinerlei Zahlungen, wenn die Versicherungsdauer bereits abgelaufen ist. Eine erhöhte Leistungsdauer hat darauf keinerlei Einfluss. Gegebenenfalls sollte eine bestehende Versicherung deshalb frühzeitig verlängert werden. Zwar deckt sich die Leistungsdauer bei den meisten Arten von Versicherungen mit der Versicherungsdauer, es existieren aber durchaus Ausnahmefälle. In der Regel ist dies bei Versicherungen der Fall, die dem Versicherten im Versicherungsfall eine Rente auszahlen. Bei solchen Verträgen sollte deshalb die vertraglich festgelegte Leistungsdauer genau geprüft werden, um nicht eines Tages böse überrascht zu werden. Bei Unsicherheiten ist es auf jeden Fall ratsam, die Versicherung vor Abschluss um Details bezüglich der Leistungs- und Versicherungsdauer zu befragen.

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