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Leibrente

Eine Leibrente bezeichnet eine auf das Leben, also personenbezogene Rente. Sie kann sowohl als lebenslängliche Leibrente (z.B. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) als auch als gekürzte Leibrente ( z.B. Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung) existieren.

Unter dem Begriff Leibrente versteht man also eine regelmäßige Zahlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis. Die Zahlung endet in den häufigsten Fällen mit dem Tode des Zahlungsempfängers. Es gibt die verschiedensten Formen der Leibrente, wie zum Beispiel die Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Aber auch im Bereich der privaten Altersvorsorge gibt es zahlreiche Finanzprodukte, die eine spätere Leibrente vorsehen. Gerade Finanzprodukte, die mit der Riester oder auch Rürup Förderung versehen sind, gehören zu diesem Angebot. Bei der Riester-Rente kann jedoch ein bestimmter Prozentsatz des Kapitals in einer einmaligen Summe ausbezahlt werden, der Rest muss jedoch in Form einer monatlichen Leibrente erfolgen.

Das angesparte Kapital wird bei der privaten Altersvorsorge verrentet und ermöglichen so eine lebenslange Leibrente. Grundsätzlich werden die Erträge aus dem angesparten Kapital als Rente ausbezahlt. Das angesparte Kapital selbst nicht, denn dann wäre die dauerhafte Rentenzahlung nicht gesichert, da dieses Kapital irgendwann aufgebraucht sein würde.

Siehe hierzu auch: Zeitrente

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