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Kurzschluss

Kommt es durch Kurzschluss zu einem Feuer, so ist dieses versichert, der Kurzschlzuss selbst hingegen ist nicht abgedeckt. Auch Schäden durch Überspannung sind in der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung nicht generell abgedeckt, können aber bei vielen Anbietern miteingeschlossen werden.

Im Versicherungswesen spielt der Kurzschluss eine entscheidende Rolle. Zwar sind Schäden durch Feuer innerhalb der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit abgesichert, auch wenn dieses Feuer durch einen Kurzschluss entsteht, allerdings reine Überspannungsschäden müssen im Versicherungsumfang nicht enthalten sein. Dies ist von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen abhängig und sollte in den Versicherungsbedingungen genau nachgelesen werden. Bei einem Gewitter sind nicht selten Überspannungsschäden die Folge, denn durch die Entladung des Blitzes in der Luft oder auch durch einen Blitzeinschlag im Kabel kann in die elektrischen Geräte ein sehr hoher elektrischer Stoß gelangen. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Brand, so ist die Sache klar – die Versicherung muss Ersatz leisten. Bei einem Schaden durch Überspannung im Zweifelsfall nicht.

Auch innerhalb der KfZ-Versicherung spielt der Kurzschluss eine entscheidende Rolle. Schäden an Kabeln, die durch einen Kurzschluss entstanden sind, werden seitens der Versicherung übernommen. An die Kabel angrenzende Aggregate, wie beispielweise Stereogeräte oder die Lichtmaschine sind nicht mitversichert. Um diesen Versicherungsschutz genießen zu können muss zumindest eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Angebote zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich finden Sie hier.

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