Die Krankenversicherung in Deutschland gliedert sich in zwei grundsätzlich verschiedene Bereiche. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, Barmer etc. gewährleistet wird. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Jeder Versicherte gibt einen vorgegebenen Prozentsatz seines Verdienstes ab, unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Für diesen Beitrag zur Krankenversicherung erhalten alle Versicherten den gleichen Versicherungsschutz. Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, der unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt ist verpflichtet, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. In welcher Krankenkasse der Beschäftigte Mitglied wird kann dieser frei wählen. Die gesetzlichen Kassen unterscheiden sich in Leistung und Beitragssatz. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer teilen sich die Aufwendungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitragssatz wird auf das Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben. Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitentgeltgrenze werden jährlich neu festgelegt. Wer als sozielversicherungspflichtig Beschäftigter in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss drei Jahre in Folge einen Verdienst über Jahresarbeitentgeltgrenze nachweisen, um sich aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Aufgrund einer immer länger lebenden Gesellschaft mit steigendem Altersdurchschnitt gerät wie die gesetzliche Rentenversicherung auch die gesetzliche Krankenversicherung in eine Finanzierungskrise. Folge hiervon sind Leistungskürzungen und Anhebung des Beitragssatzes.
Um die Krankenversicherung finanzierbar zu halten, sind zwei unterschiedliche Modelle in der Diskussion, die Bürgerversicherung und die sogenannte Kopfpauschale oder auch Gesundheitsprämie genannt. Während die Kopfpauschale die Dualität zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung aufrecht erhalten würde, wären bei der Bürgerversicherung alle Bürger in die Versicherungspflicht einbezogen und somit wäre wohl das Ende der privaten Krankenversicherung besiegelt. Versicherungsunternehmen müssten sich dann wohl auf den Markt der Zusatzversicherungen und Ergänzungstarife konzentrieren. Die private Krankenversicherung basiert entgegen der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung einen auf sich individuell berechneten Beitrag entrichten muss. Den Versicherungsschutz kann sich der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung frei gestalten. Dieser und Alter, Geschlecht sowie Gesundheitzustand des Versicherten bestimmen dann die zu zahlende Versicherungsprämie. Selbständige, Freiberufler können sich sowohl privat, als auch freiwillig gesetzlich krankenversichern. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können sich nur bei Überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.
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