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Krankenkassen

Die Krankenkassen sichern das Krankheitsrisiko ab.

Eine Krankheit kann schnell die finanziellen Möglichkeiten eines Durchschnittsarbeitnehmers weit übersteigen. Kommen dann Krankenhausaufenthalte dazu, kann die Rechnung schnell in die zehn- bis hunderttausende Euro gehen. Je nachdem welche Krankheit diagnostiziert und welche Behandlungen eingeleitet wurde. Dazu kommt der Verdienstausfall für den oder die Betroffene. Vor allem chronisch Kranke sind auf gute und schnelle ärztliche Leistungen angewiesen.

Daher gibt es in Deutschland seit vielen Jahrzehnten gesetzliche und private Krankenkassen. Bekannte gesetzliche Kassen sind die Betriebskrankenkassen, kurz BKKs genannt, und die Allgemeine Ortskrankenkassen, die AOKs. Derzeit gibt es hier keinen wirklichen Wettbewerb mehr, da der prozentuale Beitragssatz seit dem 01.01.2011 bei 15,5% liegt. Davon trägt der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte, hier 8,2% und der Arbeitgeber gibt nur noch 7,3 % dazu. Bis zum Jahr 2005 wurde der Beitragssatz je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Um jedoch die Lohnzusatzkosten für die Arbeitgeber planbarer zu gestalten, wurde der Beitrag des Arbeitgebers gedeckelt.

Ein Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen ist seit einigen Jahren nicht mehr über den Beitragssatz möglich, da dieser für alle Kassen gleich ist. Lediglich über Bonusprogramme, freundliche Mitarbeiter und die Zahlung für Leistungen wie etwa die Akupunktur, die nicht jede Krankenkasse erstattet, können neue Kunden geworben werden. Im Grunde genommen sind die Leistungen jedoch mehr oder weniger überall dieselben. Dazu kommt, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung für mehr und mehr Leistungen eine Zuzahlung verlangt wird oder diese ganz aus dem Leistungskatalog gestrichen werden.

Eine Alternative ist die private Krankenversicherung. Diese kommt unter anderem für Beamte, Selbstständige und Gutverdiener über der Versicherungspflichtgrenze in Frage. Diese liegt für das Jahr 2011 bei einem jährlichen Einkommen von über 49.500 Euro. Der große Vorteil dieser privaten Versicherung sind die Zusatzleistungen und die höfliche und schnelle Behandlung durch Ärzte. Der Grund hierfür ist einfach. Mediziner können bei Privatversicherten den zwei- bis dreifachen Verrechnungssatz gegenüber einem gesetzlich versicherten Kassenpatienten abrechnen..

Krankenkassen bieten also einen Schutz gegen das Krankheitsrisiko, in dem sie die Kosten hierfür erstatten und übernehmen ebenfalls bei länger andauernder Krankheit die Lohnfortzahlung oder ersetzen einen Einkommensverlust bei Selbstständigen. Allerdings muss diese Leistung bei Privatversicherten extra vereinbart werden.

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