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Krankengeld

Unter Krankengeld versteht man allgemein eine Ersatzleistung für Lohn- und Gehaltsausfälle. Aufgrund von Krankheiten kann es natürlich vorkommen, dass Arbeitnehmer nicht mehr fähig sind dem geregelten Arbeitsprogramm folge zu leisten, dennoch müssen Sie über ein gesichertes Einkommen verfügen. Diese Zahlungen können sich bis auf eine Zeitspanne von 78 Wochen ausdehnen, in diese Zeit fallen auch die Lohnfortzahlungen, die sechs Wochen betragen.
Die Beiträge werden zur Hälfte von den Krankenkassen und jeweils von dem Versichertern übernommen. Die Grundlage für die Beitragsbemessung stellen 80 Prozent des Lohns dar, auf dem die erbrachte Leistung basiert.

Da man auf der gesetzlichen Basis der Lohnfortzahlung als Arbeitnehmer nur für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen eine volle Weiterzahlung des Lohnes bei Arbeitsunfähigkeit erhält, kann es durchaus sinnvoll sein, sich zusätzlich noch privat abzusichern. Dringend zu empfehlen ist das neben den Arbeitnehmern vor allen Dingen den Selbständigen und Freiberuflern, denn diese Gruppe bekommt gar kein gesetzliches Krankengeld. Hier tritt demnach sofort ab dem ersten Tag der Krankheit bzw. der Arbeitsunfähigkeit ein realer Dienstausfall ein. Um dieses Risiko abzusichern gibt es in dieser Sparte zwei mögliche Versicherungen, die beide eine Zahlung von Krankengeld beinhalten. Zum einen ist das die Krankentagegeldversicherung und zum anderen die Krankenhaustagegeldversicherung.

Bei der Krankenhaustagegeldversicherung ist es so, dass man hier für jeden Tag, den man sich im Krankenhaus aufhält, eine Betrag ausgezahlt bekommt, der zuvor vereinbart wurde, nämlich das so bezeichnete Krankenhaustagegeld. Die Zahlung wird natürlich nur unter der Voraussetzung vorgenommen, dass man sich aus medizinischer Sicht gerechtfertigt im Krankenhaus befindet, und nicht etwa im Rahmen einer Schönheits-Operation. Das Krankentagegeld als weitere Alternative wird für jeden Tag gezahlt, an dem man arbeitsunfähig ist, unabhängig ob man zu Hause ist oder im Krankenhaus. Meistens wird das Krankengeld hier aber erst ab dem 23. oder ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt und beträgt zwischen 30 und 60 Euro pro Tag.

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