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Klauseln

Bei Klauseln handelt es sich um Einzelbestimmungen, die innerhalb eines Versicherungsvertages vereinbart werden können. Mit dieser Klausel werden die allgemeinen und die besonderen Versicherungsbedingungen beschränkt oder erweitert. Gerade im Versicherungwesen gibt es verschiedene Arten von Klauseln.

Mit einer Ausschlussklausel, auch "Disclaimer" genannt, kann das Versicherungsunternehmen zum Beispiel bestimmte Risiken ausschließen. Im Versicherungsfall, der innerhalb der Ausschlussklausel liegt, muss die Versicherung keine Leistung erbringen. Solche Klauseln beziehen sich in der Regel auf bestimmte Risikogruppen oder Risikobedingungen.

Das Versicherungsunternehmen kann vertraglich vereinbarte Leistungen zu Ungusten seines Kunden abändern. Dieser Abänderung der Leistung kann der Versicherungsnehmer innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, so billigt der Kunde die vertragliche Änderung. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Billigungsklausel. Ändern sich die Vertragsbedingungen zu Gunsten des Kunden, findet die Klausel natürlich keine Beachtung. Innerhalb des Versicherungsvertrags spielt die Billigungsklausel eine wichtige Rolle. Der Versicherer ist verpflichtet die Billigungsklausel in seinem Vertrag genau zu definieren.

siehe hierzu auch: Versicherungsbedingungen

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