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KFZ-Haftpflichtversicherung

Laut § 1 des Plichtversicherungsgesetzes: "Der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit regelmässigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachten Schäden und sonstigen Vermögensschäden(…) abzuschliessen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet wird." D.h. ohne KFZ-Haftpflichtversicherung darf ein KFZ noch nicht einmal öffentlich geparkt werden. Eine Vorläufige Deckung bis zum Zustandekommen des Versicherungsvertrages erteilt der Versicherer, indem er eine Deckungskarte bzw. Doppelkarte aushändigt. Die Deckungshöhe umfasst wenigstens die gesetzlichen Mindestdeckungssummen.

Da es sich, wie bereits erwähnt, bei der KFZ-Haftpflichtversicherung hierzulande um eine Pflichtversicherung handelt, hat der Verbraucher lediglich die Auswahl zwischen den Versicherungsgesellschaften, nicht aber die Versicherungsfreiheit an sich. Somit stellt die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Ausnahme im Bereich der privaten Versicherungen dar, die ansonsten allesamt freiwillig sind. Konkret tritt die KFZ-Haftpflichtversicherung immer dann ein, wenn der Versicherte einem anderen Fahrzeug (mit seinem Fahrzeug) oder auch einer anderen Person einen Schaden zugefügt hat, dieses aber weder mit Absicht noch durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Es gibt drei Schadensarten, nämlich die Personenschäden, die Sachschäden und die Vermögensschäden. Die beiden zuerst genannten Schadensarten sollte man heute mindestens mit einer Deckungssumme von fünf Millionen Euro absichern, besser noch ohne betragsmäßiges Limit. Der Beitrag zur KFZ-Haftpflichtversicherung richtet sich nach den Faktoren Typklasse, Regionalklasse, Alter (des Versicherten), Schadenfreiheitsklasse, Anzahl der Fahrer und noch nach einigen weiteren Faktoren.

Besonders für Fahranfänger ist die Versicherung mitunter sehr kostspielig, da diese meistens mit einem Beitrag von 275 Prozent beginnen müssen. Eine günstigere Alternative ist es, die Versicherung über den Vater oder die Mutter als Zweitwagen-Versicherung laufen zu lassen, was ein üblicher und vollkommen legaler Weg ist. Neben der Regulierung von Schäden hat die KFZ-Haftpflichtversicherung zudem noch die Aufgabe, den Versicherten vor unberechtigten Forderung zu schützen bzw. diese abzuwehren.

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