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Kausalität

Kausalität bezeichnet den direkten Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung. Im Versicherungswesen wird dabei ein entstandener Schaden immer auf die jeweilige Ursache untersucht. Bei allen Versicherungen, die Schäden abdecken sollen, ist die Kausalität von entscheidender Bedeutung. Damit ein Versicherungsgeber zur Erbringung von Leistungen verpflichtet wird, ist stets ein logischer Zusammenhang von Ursache und Wirkung nötig. Eine Versicherung haftet beispielsweise nicht für einen Sachschaden, wenn keine glaubwürdige Ursache nachgewiesen werden kann. Für den Versicherten ist es meist vor allem wichtig, nachzuweisen, dass er keine direkte Schuld an der Entstehung des Schadens trägt. Eine Ausnahme bildet hierbei die Haftpflichtversicherung, die bei Schäden greift, für die ein Versicherter verantwortlich ist. Der Versicherungsgeber schützt sich durch die Überprüfung der Kausalität vor Versicherungsbetrug. Im Zweifel wird ein Fall von einem Gutachter untersucht, um festzustellen, ob der Versicherte zum Empfang von Leistungen berechtigt ist. Entstehen Zweifel am Entstehen eines Schadens, so wird die Versicherung Zahlungen ganz oder teilweise verweigern, bis die Ursache abschließend geklärt werden konnte. Auch in Zusammenhang mit der jeweils abgeschlossenen Versicherung muss die Kausalität gegeben sein. Es muss also ein Zusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden und der abgeschlossenen Versicherungsleistung bestehen. Ist beispielsweise ein Fernsehgerät zu Bruch gegangen, so kann dafür keine Versicherung für die Haustür geltend gemacht werden. Ebenso wenig haftet die Versicherung für einen Wasserschaden, wenn nur eine Versicherung gegen Feuer abgeschlossen wurde. Letztlich muss auch die Höhe des Schadens glaubhaft gemacht werden. Die Kausalität ist bei Versicherungen aller Art zwar oft ein Streitthema, meist verläuft der Vorgang jedoch reibungslos. In den meisten Fällen ist die Frage der Kausalität schnell geklärt.

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