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Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung, auch Fahrzeugversicherung genannt, deckt Schäden am eigenen KFZ ab. Unterschieden wird zwischen der Teilkasko und Vollkaskoversicherung.

Die Kaskoversicherung dient in erster Linie der wirtschaftlichen Absicherung eines Fahrzeuges und fungiert als optimale Ergänzung zu der vom Gesetz vorgeschriebenen KfZ-Haftpflichtversicherung. Durch die Kaskoversicherung werden Risiken wie Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Fahrzeuges abgesichert. Grundsätzlich muss man jedoch zwei verschiedene Arten der Kaskoversicherung unterscheiden.

Die Teilkasko, auch Fahrzeugteilversicherung genannt, beinhaltet in der Regel folgende Risiken: Diebstahl, Einbruch, Brand, Explosionen, Glasbruch, Einbruchdiebstahl, Kurzschlüsse und Schäden, die in Folge von Kollisionen mit Haarwild entstehen.

Innerhalb der Vollkasko, die auch Fahrzeugvollversicherung genannt wird, sind neben den Risiken der Teilkasko, auch Schäden versichert, die in Folge von Vandalismus oder Unfall entstehen. Bei Unfällen übernimmt die Vollkasko auch dann den Schaden, wenn ein Selbstverschulden vorliegt oder der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht. Die Beiträge zur Vollkasko richten sich zum einen nach der jeweiligen Schadensfreiheitsklasse, zum anderen sind aber auch Faktoren, wie Fahrzeugtyp und Zulassungsort entscheidend.
In beiden Varianten der Kaskoversicherung kann mit dem Versicherungsunternehmen ein Selbstbehalt vereinbart werden. Diesen Betra muss der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst übernehmen.

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