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Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Erhebung von Einkommensteuer. Sie bezieht sich auf Einkünfte durch Zinserträge und wird direkt vom kontoführenden Finanzinstitut an das Finanzsystem überwiesen. In Deutschland ist für nahezu alle Erträge aus Kapitalvermögen Einkommensteuer abzuführen. Dafür ist hauptsächlich die Kapitalertragsteuer zuständig, die 1993 eingeführt wurde.

Im Jahr 2008 wurde sie reformiert, seither handelt es sich um eine Quellensteuer, die Banken behalten die Steuern also ein und überweisen sie an das zuständige Finanzamt. Der Steuersatz liegt derzeit bei 25 Prozent, hinzu kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Gegebenenfalls ist auch die Abfuhr von Kirchensteuer vorgeschrieben, falls der Steuerpflichtige einer bestimmten Religion angehört. Es kann jedoch auch beantragt werden, die Erträge über die tarifliche Einkommensteuer versteuern zu lassen. Ergibt sich nach einer Prüfung, dass dabei für den Steuerpflichtigen eine niedrigere Einkommensteuer zustande kommt, so wird der günstigere Steuersatz berechnet. Für Einkommen aus Kapitalerträgen existiert darüber hinaus auch ein Freibetrag von derzeit 801 Euro für Alleinstehende. Um das Abführen der Steuern zu vermeiden, ist die Beantragung eines Freistellungsantrags erforderlich. Mit einem solchen Antrag führt das Kreditinstitut die Erträge nicht an das Finanzamt ab, sofern der Maximalbetrag an Einnahmen nicht überschritten wird. Sämtliche Zinsen bleiben also auf dem Konto des Kunden. Ein solcher Freistellungsauftrag ist jeweils für ein Jahr gültig und kann nur von natürlichen Personen beantragt werden. Der Antrag gilt dabei automatisch für alle Konten bei derselben Bank.

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