In Deutschland ist jede Person, die über einen Jagdschein verfügt oder einen solchen beantragt, verpflichtet, über eine Jagdhaftpflichtversicherung zu verfügen. Um einen Jagdschein zu erhalten, ist es zwingende Voraussetzung, dass gleichzeitig eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die Laufzeit muss dabei wenigstens der des beantragten Jagdscheins entsprechen. In Deutschland wird ein Jagdschein für maximal drei Jahre ausgestellt. Für die Versicherung gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben. Die Versicherungssumme für Sachschäden muss mindestens 50.000 Euro betragen, Personenschäden müssen mit nicht weniger als 500.000 Euro abgesichert werden. Es steht dem Versicherungsnehmer aber frei, gegebenenfalls höhere Versicherungssummen zu vereinbaren. Vor allem bei Personenschäden sind Versicherungssummen von 5.000.000 Euro üblich, da ein Jäger per Gesetz für von ihm verursachte Personenschäden unbegrenzt haftet. Der Nachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung ist sowohl bei einem Neuantrag des Jagdscheins, als auch bei einer Verlängerung vorzulegen. Das Gesetz sieht hierbei keinerlei Ausnahmen vor. Auch ohne das Tragen eines Jagdscheins kann eine Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben werden. Dies trifft vor allem auf ehemalige Jäger zu, die sich von ihren Jagdwaffen nicht trennen möchten. Sie müssen regelmäßig einen Nachweis über die abgeschlossene Versicherung erbringen, sonst droht die Konfiszierung der Waffen. Die Jagdhaftpflichtversicherung umfasst in der Regel auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für zwei Hunde, zwei Frettchen und zwei Beizvögel. Die Versicherung haftet jedoch nur in klar definierten Fällen für Schäden, die durch den Inhaber eines Jagdscheins verursacht werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss ein Versicherungsnehmer meist mit dem Ausbleiben jeglicher Leistungen rechnen.
Abgelegt in der Kategorie: Haftpflichtversicherung,