Invalidität hat unterschiedliche Bedeutungen, im Versicherungswesen versteht man darunter eine Verringerung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, woraus sich eine dauernde Einschränkung ergibt. Für den Begriff der Invalidität ist es unerheblich, wie genau die körperlichen oder geistigen Gebrechen zustande kamen. Zum Beispiel könnte eine Krankheit oder ein Unfall dafür verantwortlich sein. Als Invalidität gilt eine solche Einschränkung jedoch nur, wenn eine Person dadurch dauernd beeinträchtigt wird. Durch ein gebrochenes Bein wird man also nicht zum Invaliden. Für den Fall der Invalidität kann in Deutschland zum Beispiel eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Dabei kann frei gewählt werden, ob im Ernstfall eine einmalige Zahlung erbracht wird, oder eine monatliche Rente gewährt wird. Auch das Kombinieren beider Leistungen ist möglich. Wie der Name jedoch schon besagt, deckt diese nur Unfälle ab, Krankheiten sind hier in der Regel nicht mitversichert. Diese Lücken können durch den Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Grundfähigkeitsversicherung abgedeckt werden. Was welche Versicherung im Einzelnen leistet kann sich von Anbieter zu Anbieter enorm unterscheiden, einen Vergleich der Versicherungen vorzunehmen ist in jedem Fall empfehlenswert.
Weiterhin kann Invalidität synonym stehen für die Ungültigkeit einer Sache, beispielsweise ein Vertrag oder ein Ausweispapier. In der Umgangssprache hat der Begriff in dieser Form heutzutage aber kaum noch Bedeutung.
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