IHK ist eine Abkürzung, die für Industrie- und Handelskammer steht. Es handelt sich hierbei um berufsständische Körperschaften. Unternehmen und Gewerbetreibende gehören ihnen laut Gesetz an. Eine Ausnahme bilden reine Handwerksunternehmen, Landwirtschaftsunternehmen und Freiberufler, bei denen keine Eintragung im Handelsregister vorgenommen wird. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 80 Industrie- und Handelskammern, die für verschiedene Regionen zuständig sind.
Auch im Bereich des Versicherungswesens spielt die IHK eine große Rolle. Konnte vor einigen Jahren noch jeder als Versicherungsvermittler tätig werden, so benötigt man heute durch eine gesetzliche Änderung eine entsprechende Erlaubnis. Seit Mai 2007 müssen sich alle selbständigen Versicherungsberater und Versicherungsvermittler in das Versicherungs-Vermittlerregister eintragen lassen und benötigen zudem die Erlaubnis der jeweils zuständigen IHK. Von dieser Regelung sind nur wenige Personen ausgenommen. Um eine Erlaubnis zu erhalten müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehört unter anderem das erfolgreiche bestehen einer Sachkundeprüfung, die ebenfalls bei der IHK absolviert werden kann.
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