Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Hypothek

Eine Hypothek dient einem Geldgeber als Sicherheit für einen Kredit. Sie kann sich sowohl auf ein Grundstück als auch auf ein Gebäude oder das Erbbaurecht beziehen. Wann immer Wohneigentum erworben wird und dabei auf Kredit durch eine Bank zurückgegriffen wird, muss eine Hypothek in das Grundbuch eingetragen werden. Nach Unterschreiben des Kaufvertrags wird die Eintragung durch einen Notar vorgenommen. Fortan erhält die geldgebende Bank das Recht, das Grundstück oder das Gebäude zu versteigern, falls Zahlungen des Schuldners ausbleiben. Wird dabei ein höherer Betrag erzielt, als der vom Schuldner noch abzuzahlende, so erhält er die Differenz des Erlöses. Wird hingegen ein geringerer Betrag erzielt, so ist der Schuldner verpflichtet, der Bank den noch fehlenden Betrag zu zahlen. Er verfügt dann also über kein Eigentum mehr und wird darüber hinaus auch mit Schulden belastet. Erst mit vollständiger Bezahlung des Kredits kann die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht werden. Eine Hypothek kann auch auf einen neuen Geldgeber übertragen werden. Dazu ist eine schriftliche Abtretungserklärung des ursprünglichen Kreditinstitutes erforderlich. Die Hypothek wird vollständig auf den neuen Gläubiger übertragen und auch der Eintrag im Grundbuch muss dahin gehend geändert werden. Um die Verkehrsfähigkeit von Hypotheken zu erhöhen, wurde die sogenannte Briefhypothek eingeführt. Dabei wird die Hypothek nicht nur in das Grundbuch eingetragen, sondern auch mit einem Brief beurkundet. Mit dem Brief und einer Abtretungserklärung in schriftlicher Form kann die Hypothek so einfach durch Übergabe an einen neuen Gläubiger übertragen werden. Diese Form der Hypothek ist heutzutage die gängige Praxis und findet bei nahezu allen Hypotheken Anwendung.

Abgelegt in der Kategorie: