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Hotelkosten

Die Hausratversicherung kommt für Schäden in der Wohnung auf, die beispielweise durch Feuer, Einbruch, etc. entstehen können. Im Schadensfall kann es vorkommen, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. In solchen Fällen bieten einige Versicherungen einen umfassenden Schutz, denn sie übernehmen die Hotelkosten, bis die Wohnung wieder beziehbar ist. Die Höhe der Hotelkostenübernahme ist abhängig von der jeweils abgeschlossenen Versicherung und dem gewählten Tarif. Oft gilt jedoch: Maximal 100 Tage darf man zusammen mit seinen Familienangehörigen in einem Hotel wohnen, in der Regel übernimmt die Versicherung dann Kosten in Höhe von bis zu 1 Promille der abgeschlossenen Versicherungssumme je Tag.

Die Übernahme von Hotelkosten gibt es jedoch nicht nur im Bereich der Hausratversicherung, sondern auch bei der Wohngebäudeversicherung. Auch hier gilt die Höhe der Erstattung ist abhängig von der jeweiligen Gesellschaft und dem Tarif. Genaue Angaben kann man dem Versicherungsschein entnehmen.

Fallen aufgrund von Renovierungen o.ä. Hotelkosten an, weil das Haus nicht bewohnbar ist, ist dies nicht generell in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Einige Versicherungen am Markt bieten diesen Schutz jedoch als Bestandteil der Wohngebäudeversicherung an, meist in der höhe und zeitlich begrenzt. Ähnliches gilt für die Hausratversicherung.

Die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich sowie Angebote zur Wohngebäudeversicherung und weiteren Privatversicherungen.

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