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Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente wird an den überlebenden Partner einer Ehe oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gezahlt.

Der Sinn einer Hinterbliebenenrente liegt in der Versorgung des Partners. Vor allem für die Witwenrente dürfte dieses zutreffen. Viele Frauen haben wegen der Kindererziehung nur wenige Jahre Vollzeit gearbeitet. Oft waren die Frauen zudem nur in den ersten Jahren nach einer betrieblichen Ausbildung tätig. Hier sind die Tariflöhne niedrig und so können für die gesetzliche Rentenversicherung nur wenige Rentenpunkte angesammelt werden. Daher ist bei Rentenbeginn, trotz angerechneter Erziehungszeiten, die Rente der Frauen niedrig.

Die ersten drei Monate der Witwenrente wird die volle Rente des verstorbenen Partners gezahlt. Abhängig davon ob von staatlicher Seite weitere Beihilfen gezahlt werden, beträgt die danach gezahlte Witwenrente zwischen 25 – 60 % der Rente des verstorbenen Partners. Die Hinterbliebenenrente wird auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Die Witwe oder der Witwer muss sich an den jeweiligen Träger der Rente des Verstorbenen wenden. Das ist im Allgemeinen die Deutsche Rentenversicherung, früher LVA, oder die Deutsche Rentenversicherung Bund, diese war früher unter dem Namen BfA bekannt.

Darüber hinaus werden Hinterbliebenenrenten auch an Halb- und Vollwaisen gezahlt. Diese beträgt rund 10 % bei Halbwaisen und 20 % bei Vollwaisen der Rente des verstorbenen Elternteils. Durch weitere Zuschläge kann die Waisenrente deutlich erhöht werden.

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