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Hinterbliebenen Zusatzversicherung

Bei der Hinterbliebenen Zusatzversicherung handelt es sich um eine zusätzliche Option der Rentenversicherung, die den Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers eine anteilige Rente auszahlt. Mit dieser zusätzlichen Versicherung ist es möglich, die angesparten Beiträge im Todesfall den engen Hinterbliebenen zugutekommen zu lassen. Sie ist deshalb bei einer Rentenversicherung immer zu empfehlen. Abgesichert können durch die Hinterbliebenen Zusatzversicherung alle werden, z.B. also sowohl der Ehepartner als auch die eigenen Kinder. Die ausgezahlten Beträge können je nach Tarif sehr unterschiedlich ausfallen und bis zu 100 Prozent betragen. Im Standardmodell orientiert sich die Hinterbliebenen Zusatzversicherung an den Vorgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Hinterbliebenen abgesichert. Witwen oder Witwer erhalten hier in der Regel 60 (neu 55%) Prozent der Rente, im Falle der großen Witwen/Witwerrente. Halbwaisen können mit 10 Prozent und Vollwaisen mit 20 Prozent rechnen. Allerdings kann eigenes Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Hauptsächlich wird vor allem Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit angerechnet, jedoch unter Berücksichtigung eines Freibetrags. Im ersten Vierteljahr nach Versterben des Versicherungsnehmers der Rentenversicherung wird auf eine Anrechnung jedoch verzichtet, ebenso wird auch Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinerlei Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen wie beispielsweise Kindergeld, die keinen Einfluss auf die Höhe der Hinterbliebenenrente haben. Bei einer privaten Versicherung können die Konditionen grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Bei vielen privaten Rentenversicherungen wird automatisch eine Hinterbliebenen Zusatzversicherung abgeschlossen, die sich in der Höhe an der gesetzlichen Variante orientiert. Jedoch steht es dem Versicherungsnehmer frei, gegen höhere Prämien größere Beträge für die eigenen Hinterbliebenen zu erhalten.

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