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Heilpraktiker

In Deutschland ist es auch Personen ohne ärztliche Approbation möglich, einen Beruf in der Heilkunde auszuüben. Zu diesem Zweck existiert die geschützte Berufsbezeichnung des Heilpraktikers. Für den Beruf des Heilpraktikers gibt es zwar keine vorgeschriebene Ausbildung, dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um eine „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ zu erhalten. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich im Detail in den einzelnen Bundesländern. Zumeist wird neben einem abgeschlossenen Hauptschulabschluss oder einer höheren Bildung aber ein Mindestalter von 25 Jahren sowie die geistige und körperliche Eignung für die Tätigkeit vorausgesetzt. Um die Zulassung zu erhalten, muss ferner sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung abgelegt werden, um die medizinischen Kenntnisse des Bewerbers zu überprüfen. Einige Schulen bieten auch Ausbildung zum Heilpraktiker an, da diese gesetzlich jedoch in keiner Form geregelt ist, unterscheiden sich die Lehrgänge in verschiedenen Schulen sehr stark und die Durchfallquote ist außerordentlich hoch. Zwar kann ein anerkannter Heilpraktiker problemlos die Heilkunde ausführen, einige Leistungen bleiben ihm aber verwehrt. So ist es Heilpraktikern beispielsweise nicht möglich, Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen. Darüber hinaus darf auch keine Geburtshilfe geleistet werden und bestimmte Infektionskrankheiten dürfen per Gesetz ebenso nur von Ärzten behandelt werden. Viele Heilpraktiker haben sich deshalb auf die Psychotherapie oder physiotherapeutische Leistungen spezialisiert, da sie in diesen Gebieten ohne Einschränkungen tätig sein können. Die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker werden nur von privaten Versicherungen übernommen. Gesetzlich Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die bestimmte Leistungen von Heilpraktikern übernehmen. Zumeist beschränken sich solche Versicherungen aber auf konkrete Gebiete. Sämtliche Besuche bei einem Heilpraktiker werden nur selten vorbehaltlos von einer Versicherung gezahlt.

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